Energiebeihilfen der Diözese Rottenburg-Stuttgart

 

Was ist der Hintergrund?

Von der Energiepreispauschale, die im Herbst 2022 an alle steuerpflichtig Beschäftigten ausbezahlt wurde, wurde auch Kirchensteuer abgezogen. Die katholischen und evangelischen Kirchen in Baden-Württemberg haben beschlossen, diese Mehreinnahmen direkt an Menschen weiterzugeben, die besonders hart von den steigenden Energiekosten betroffen sind. Mit den Hilfen soll neue Armut, verursacht durch die Energiekrise, verhindert werden.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentner*innen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfassenden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Empfänger*innen von Bürgergeld (ALG 2) können für ihren erhöhten Haushaltsstrom Unterstützung für diese Kosten aus dem Energiefonds erhalten

Die Energiebeihilfe bezieht sich auf einen Haushalt und nicht auf Personen. Deshalb kann ein Antrag auch nur für den Haushalt insgesamt gestellt werden. Dabei werden die Einkommen aller Personen im Haushalt für die Berechnung berücksichtigt.

Wie läuft der Antrag ab? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich?

Der Antrag kann nach einer Terminvereinbarung bei einer der Beratungsstellen gestellt werden. Dabei wird gemeinsam ein Antragsformular ausgefüllt. Die Antragsteller*innen müssen dafür Nachweise über die Einkommenssituation des Haushalts und die Energiekostenabrechnungen mitbringen. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils pro Jahr einen Antrag stellen.

Ein Muster des Antragsformulars finden Sie hier

Sie müssen das Formular nicht selbst ausfüllen, aber Sie sehen auf dem Muster, welche Angaben von Ihnen benötigt werden.

Für das Beratungsgespräch werden die folgenden Unterlagen benötigt.

Belege über:

• Einkommen (Arbeitseinkommen /Selbstständigkeit)
• Rente
• Grundsicherung
• Sozialleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag
• Bewilligungsbescheide Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Krankengeld, ALG 1, ALG 2 bei sehr hohen Haushaltsstromabschlägen)
• Ausbildungsvergütung / Bafögbescheid
• Kindergeld
• andere Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen, Unterhalt…)
• Rechnungen, erhöhte Abschläge (Strom /Heizung)


Wo können die Beihilfen beantragt werden?

Die Energiebeihilfen können bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas beantragt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin, damit die Berater*innen entsprechend Zeit einplanen können. Den Termin können Sie telefonisch vereinbaren. Bei dem ersten Telefonkontakt ermitteln die Kolleg*innen, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der eine Energiebeihilfe beantragen kann.

Es ist ein Termin dafür erforderlich.

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