Betreutes Wohnen
Die betreute Wohngemeinschaft für psychisch Kranke ist ein Angebot für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht, nicht mehr oder noch nicht selbständig ohne ein gewisses Maß an Unterstützung leben können und möchten. Ziel des Aufenthaltes ist es, den Bewohner zu einer möglichst selbständigen Lebensführung zu befähigen. Die Betreuung kann sich auf verschiedene Lebensbereiche (zum Beispiel Freizeitgestaltung, Tagesstrukturierung, Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Hilfe in Krisensituationen etc.) erstrecken und wird mit dem jeweiligen Bewohner individuell festgelegt.
Das Angebot "Betreutes Einzel- und Paarwohnen" für psychisch kranke Menschen versteht sich als Ergänzung zur Wohngemeinschaft für psychisch Kranke. Die Betroffenen werden regelmäßig ein- bis zweimal in der Woche Zuhause aufgesucht. Die Betreuungsschwerpunkte können Haushaltstraining sein, das Erlernen mit dem Umgang von Geld, Schaffen und Vermitteln von Freizeitaktivitäten, Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und Beschäftigung sowie im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten. Die Betreuung wird je nach Bedarf individuell festgelegt und von Fachkräften übernommen. Ziel der Betreuung ist es, psychisch kranken Menschen durch intensive Beratungs- und Betreuungsangebote zu einer selbständigen Lebensführung zu befähigen. Bei entsprechenden Voraussetzungen können Betreuungskosten auf Antrag vom Landeskreis übernommen werden.